Nach Mitteilung des MBK gilt folgende Regelung:
-Berufsschüler nach BBIG gehen ab sofort komplett in den Betrieb. !!Diese Regelung gilt NICHT für Personen die mit Quarantänemaßnahmen belegt sind. Eine Quarantäneanordnung hat selbstverständlich immer Vorrang!!
-FOS- und BGJ- Praktikanten bleiben ab nächster Woche zu Hause und besuchen nicht die Praxiseinrichtung. Mit den Kammern ist geklärt, dass die Fehlzeiten im FOS-Praktikum nicht dazu führen, dass das Praktikum nicht erfolgreich sein wird.