Nach bisheriger Regelung konnten Personen, die einen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens bzw. ohne deutlichen Krankheitswert haben (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten), die Schule besuchen. Aufgrund der geänderten Infektionslage ist vom Besuch der Schule durch diese Personengruppe ab 26.10.2020 abzusehen. Eine mindestens 24-stündige Besserungsphase zuhause soll abgewartet oder ein Arzt zu Rate gezogen werden.
Personen, die eine bekannte Symptomatik im Rahmen einer chronischen Erkrankung (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, sind davon weiterhin ausgenommen.